Umzug
Umzug in die Schweiz
Bitte vergessen Sie nicht, beim Einpacken Ihres Haushaltes im Heimatland eine Liste mit allen Gegenständen zu erstellen; (Grobe Angaben) denn diese Liste muss man später beim Zoll abgeben!
Eine Besonderheit bei einem grenzübergreifenden Umzug ist der Zoll. Zollformalitäten können nur während der Büroöffnungszeiten stattfinden. Bitte klären Sie diese vor Ihrem Umzug mit der zuständigen Zollstelle an dem von Ihnen gewählten Grenzübergang. Zudem bestehen ein Sonntags- und Feiertagsfahrverbot, sowie ein Nachfahrverbot für Lastkraftwagen (LKW). In der Schweiz gilt ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen als LKW.
Die Seiten des Schweizer Zolls informieren u. a. über die abgabenfreie Güter, die eingeführt werden können, Einfuhrbestimmungen (für Alkohol, Private Güter, Pflanzen, Fleisch, Autoimport etc.), Zölle, Ausweisvorschriften.
www.ezv.admin.ch
Sie suchen eine temporäre Unterkunft?
Auf Wunsch können wir Sie vor Ihrem Arbeitsbeginn unterstützen, eine angemessene Unterkunft in einem Hotel oder einer Pension zu finden.
Die Mietkosten gehen vollumfänglich zu Ihren Lasten. Sie haften auch persönlich für Schäden, die an den von Ihnen angemieteten Räumlichkeiten durch Sie entstehen. Wir lehnen diesbezüglich jegliche Verantwortung ab.
Unterkunft durch/beim neuen Arbeitgeber?
Einige Spitäler und Betreuungsstätten in der Schweiz, bitten ebenfalls Unterkünfte an. Meist sind das Zimmer in der Nähe der Arbeitsstätte. Gerne klären wir für Sie ab, welche Möglichkeiten jeweils vorhanden sind.
Suchen Sie eine Mietwohnung?
Die Wohnungssuche in der Schweiz gestaltet sich nicht anders als in Deutschland. Sie können die hiesigen Zeitungen, Gemeindeverwaltungen oder das Internet zu Rate ziehen. Hilfreiche Internetseiten zur Wohnungssuche sind zum Beispiel:
Mietkautionen werden in der Regel zwischen einer und drei Monatsmieten erhoben. Sie benötigen ebenfalls einen Betreibungsregisterauszug (vgl. Schufa) und nach Möglichkeit einen gültigen Arbeitsvertrag. Erst nach Begleichung des Mietdepots (Kaution) und der ersten Monatsmiete können Sie Ihr neues Heim beziehen.
Faustregel:
Versicherung: Sie sollten auf jedenfall in der Schweiz eine Privathaftpflichversicherung abschliessen. Diese deckt allgemeine Mieterschäden, sämtliche Sach- und Personenschäden.
Auto Import
Beim Umzug in die Schweiz ist das Auto bei Grenzübertritt genauso wie der restliche Haushalt als Umzugsgut zu deklarieren. Es ist empfehlenswert, das Kraftfahrzeug auf einem separaten Vordruck des Abfertigungsantrages für Übersiedlungsgut durch den Zoll zu bringen.
Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, sind auf das Fahrzeug Abgaben zu entrichten, auch nachträglich