Sozialabgabe/Versicherungen

Sozialabgaben

Der Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben beträgt je nach Altersstufe zwischen 12 und 20 Prozent vom Bruttogehalt. Mit dem Sozialversicherungsbeitrag sind alle wesentlichen Versicherungsbereiche abgedeckt:

  • Invalidität
  • Alter einschließlich Leistungen für Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit
  • Unfall und Pensionskasse
Sozialversicherung 3-Säulen System
Säule 1: AHV/IV/EO

Alle Personen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben oder dort eine Erwerbstätigkeit ausüben, sind in der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) sowie in der IV (Invalidenversicherung) pflichtversichert und müssen Versicherungsbeiträge bezahlen.

Säule 2: BVG/KTG/UVG

Die berufliche Vorsorge versichert Arbeitnehmer, die das 17. Lebensjahr (für die Risiken Tod und Invalidität) bzw. das 24. Lebensjahr (Altersvorsorge) vollendet haben und ein gesetzlich definiertes Mindesteinkommen erzielen. Löhne, die unter dem Mindestjahreslohn liegen, müssen nicht versichert werden.

Säule 3a: Gebundene Vorsorge

Die angesparten Mittel aus dieser Versicherung dienen ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge – daher: «gebundene» Vorsorge. Dieser Teil der privaten Vorsorge wird vom Staat gefördert und bringt die grössten steuerlichen Vorteile. Gleichzeitig unterliegt sie klaren gesetzlichen Bedingungen bezüglich Laufzeit, Einzahlungen und Begünstigung. Im Gegensatz zur freien Vorsorge wird in der gebundenen Vorsorge bei der Auszahlung des Kapitals eine einmalige Steuer erhoben.

Säule 3b: Freie Vorsorge

Diese Säule ist im Vergleich zur Säule 3a flexibler. Im weitesten Sinn umfasst sie neben Versicherungspolicen auch das restliche Privatvermögen, welches im Bedarfsfall liquidiert werden kann. Die Erträge sind bei der Auszahlung steuerfrei. Hier gibt es verschiedene Anlagemöglichkeiten.

Krankenkasse

Hinzu kommt ein individuell, je nach Alter, Wohnort und Versicherungsgesellschaft angesetzter monatlicher Fixbeitrag für die Krankenversicherung (Krankheit und Mutterschaft).

Dieser wird jedoch nicht – wie aus anderen europäischen Ländern gewohnt – teils vom Arbeitgeber übernommen, sondern muss nach Erhalt des Nettolohns in Eigenregie selbst beglichen werden.

Der Durchschnittsbeitrag für Erwachsene beträgt rund 180 Euro – circa 250 Franken –, der aber von der Jahresfranchise abhängig ist.

Der Abschluss einer Krankenversicherung ist nach spätestens 90 Tagen Pflicht!

Während dieser drei Monate können Sie nach Absprache mit der Krankenkasse diese behalten, sofern Sie über einen gültigen Auslandsschutz verfügen.

ALV

Wer in der Schweiz eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist gegen Arbeitslosigkeit versichert. Beitragspflichtig an die Arbeitslosenversicherung sind alle in der Schweiz erwerbstätigen Arbeitnehmer sowie Personen, die für schweizerische Firmen im Ausland tätig sind und von der Schweiz aus entlöhnt werden. Der Beitragssatz beträgt bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 126‘000 Franken 1 bis maximal 2 Prozent.

Unfallversicherung

In der Schweiz erwerbstätige Personen sind in der obligatorischen Unfallversicherung für Berufsunfälle sowie Berufskrankheiten und häufig auch für Nichtbetriebsunfälle versichert. Die Nichtberufsunfallversicherung gilt aber nur bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von acht Stunden.

Quellensteuer vgl. Einkommensteuer

Auf das Bruttogehalt wird nach einem progressiven Tarif die Quellensteuer erhoben. Der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (C) und im Ausland wohnhafte Künstler, Sportler sowie Empfänger von Verwaltungsratsentschädigungen und Vorsorgeleistungen. Mit Erhalt der Niederlassungsbewilligung bzw. Einbürgerung muss man am Ende jedes Jahres die Steuer selbst erheben.

Unter www.steueramt.zh.ch/quellensteuer finden Sie zum Beispiel Ihre Steuersumme für den Kanton Zürich.

 

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