Kinder
Mutterschaftsentschädigung
Mütter erhalten eine Mutterschaftsentschädigung in Höhe von 80 Prozent ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens, wenn sie während neun Monate unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig waren. Die Entschädigung ist auf maximal 196 Franken pro Tag begrenzt und wird für die Dauer von 14 Wochen nach der Geburt gezahlt (maximale Dauer des Mutterschaftsurlaubs). Zehn Kantone zahlen eine Geburtszulage zwischen 600 Franken und 1‘500 Franken.
Kinderzulagen
Die Familienzulagen sind – mit wenigen Ausnahmen - in den Gesetzen der einzelnen Kantone geregelt. Als berufstätige Eltern haben Sie Anspruch auf Kinderzulagen. Für jedes Kind wird nur eine Zulage entrichtet, auch wenn beide Eltern die Voraussetzungen erfüllen.
Der Arbeitgeber bezahlt für Kinder bis zum Alter von 16 Jahren Kindergeld, für Studenten und Azubis bis zum Alter von 25 Jahren.
Es gelten schweizweit einheitliche Mindestzulagen. Diese betragen pro Kind und Monat mindestens 200 – 250 Franken.
Kinderkrippe ab 3 Monaten
Bevor die Kleinen in den Kindergarten gehen, besuchen sie häufig die Kindergrippe, in der sie sich bereits eine gewisse Zeit ohne Mama und Papa mit anderen Kindern beschäftigen können, um sich an den Kindergarten zu gewöhnen.
Kindergarten bzw. Vorschule
Je nach Kanton gehen Kinder für drei bis fünf Jahre in den Kindergarten. Die Betreuungszeiten sind in der Regel morgens und nachmittags jeweils zwei bis drei Stunden.